Zwei Personen im Gespräch mit Notizblock und Laptop
Leistung

EU-AI-Act-Beratung, die deine KI praktisch belastbar aufstellt.

Die EU-AI-Act-Beratung bringt deine KI-Vorhaben auf einen praktisch belastbaren Stand. Wir klären, welche deiner Anwendungen in welche Risikoklasse fallen, was Art. 4 zur KI-Kompetenz seit dem 02.02.2025 von dir verlangt und wie du Dokumentation und DSGVO sauber zusammenbringst. Am Ende hast du keine abstrakte Rechtsmeinung, sondern eine konkrete Maßnahmenliste, die in deinen KI-Fahrplan passt.

Wenn das nach deinem Unternehmen klingt, buch ein Strategiegespräch über unseren Buchungskalender, oder schreib kurz an info@ki-beratung.co.

Was der EU AI Act von Unternehmen verlangt

Die EU-KI-Verordnung ist seit 2024 in Kraft und gilt gestaffelt. Seit dem 02.02.2025 greift Art. 4, die Pflicht, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen sicherzustellen, die KI-Systeme betreiben oder einsetzen. Dazu kommt die Einordnung nach Risiko, von verbotenen Praktiken über Hochrisiko-Systeme bis zu Systemen mit geringem Risiko. Für den Mittelstand heißt das nicht, jede Anwendung zu verbieten, sondern sauber zu wissen, was erlaubt ist, was dokumentiert werden muss und wo Schulung nötig ist. Genau diese Einordnung nehmen wir dir ab.

Der Unterschied zur allgemeinen KI-Beratung

Diese Seite ist das dedizierte Compliance-Angebot. Während die allgemeine KI-Beratung auf KI-Beratung Use-Cases findet und umsetzt, konzentriert sich die EU-AI-Act-Beratung auf den rechtlichen und organisatorischen Rahmen. Wir arbeiten eng mit deinem Fahrplan zusammen, damit Compliance kein separates Projekt neben der Umsetzung wird, sondern Teil davon. Die reine Erklärung des Gesetzes findest du im Pillar auf EU AI Act einfach erklärt, das umsetzbare Angebot steht hier.

Was wir für dich tun

Wir starten mit einer Bestandsaufnahme deiner eingesetzten und geplanten KI-Systeme. Dann ordnen wir jedes System einer Risikoklasse zu und leiten die konkreten Pflichten ab, von der Dokumentation über die menschliche Aufsicht bis zur Transparenz gegenüber Nutzern. Für Art. 4 planen wir den Kompetenzaufbau, also welche Rollen welches Wissen brauchen und wie du das nachweist. Und wir bringen die DSGVO-Sicht dazu, weil Datenschutz und KI-Verordnung an vielen Stellen ineinandergreifen. Das Ergebnis ist eine priorisierte Maßnahmenliste mit Verantwortlichkeiten.

KI-Potenzial prüfen

KI-Kompetenz nach Art. 4 aufbauen

Art. 4 verlangt kein Zertifikat, sondern nachweisbare Kompetenz passend zu Rolle und Kontext. Wir definieren, was Geschäftsführung, Fachbereiche und die Menschen an den KI-Systemen jeweils wissen müssen, und schlagen ein Format vor, das zu deinem Betrieb passt. Für den praktischen Kompetenzaufbau lassen sich Workshops und begleitete Piloten nutzen, in denen Teams an echten Aufgaben mit echten Tools arbeiten. So entsteht Kompetenz, die im Alltag trägt, statt Wissen, das nach der Schulung verpufft.

DSGVO und Datenhaltung

KI und Datenschutz gehören zusammen. Wir prüfen, wo personenbezogene Daten in deine KI-Prozesse fließen, welche Rechtsgrundlage greift und wie du Betroffenenrechte wahrst. Wo Daten sensibel sind, halten wir Verarbeitung in Deutschland und der EU und dokumentieren die Verarbeitung nachvollziehbar. So bleibt die Absicherung belastbar, auch wenn eine Aufsichtsbehörde oder ein Kunde nachfragt.

Was du gewinnst

Du gewinnst Klarheit und Ruhe. Klarheit, weil jede KI-Anwendung eine saubere Einordnung und eine konkrete To-do-Liste hat. Ruhe, weil du bei Art. 4 und DSGVO belegen kannst, was du tust und warum. Und Tempo, weil du KI-Projekte nicht aus Unsicherheit bremsen musst, sondern auf einem geklärten Rahmen aufsetzt. Compliance wird so vom Bremsklotz zum Startvorteil.

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Workshop am runden Tisch mit Charts und Laptops

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FAQ

Für wen gilt der EU AI Act überhaupt?
Grundsätzlich für alle, die KI-Systeme in der EU anbieten oder einsetzen, unabhängig von der Größe. Kleine Unternehmen sind nicht ausgenommen, ihre Pflichten hängen aber stark vom Risiko der Anwendung ab. Wir klären für deinen konkreten Fall, welche Regeln greifen und welche nicht.
Was verlangt Art. 4 seit dem 02.02.2025?
Art. 4 verlangt, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen sicherzustellen, die KI-Systeme betreiben oder nutzen. Es geht um passendes Wissen je Rolle, nicht um ein bestimmtes Zertifikat. Wir planen den Kompetenzaufbau so, dass er nachweisbar ist und im Alltag hält.
Ersetzt die EU-AI-Act-Beratung eine Rechtsberatung?
Nein. Wir liefern die praktische Einordnung, die Risikoklassifizierung und den Umsetzungsplan aus Sicht der KI-Praxis. Für verbindliche juristische Bewertungen arbeitest du mit deiner Rechtsberatung, deren Fragen unser Vorgehen aber deutlich schärft und beschleunigt.
Wie hängen EU AI Act und DSGVO zusammen?
Beide betreffen deine KI, aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, der EU AI Act den Umgang mit KI-Systemen nach Risiko. In der Praxis überschneiden sie sich, etwa bei Transparenz und Dokumentation. Wir betrachten beide zusammen, damit nichts durchfällt.
Was ist ein Hochrisiko-System?
Der EU AI Act stuft bestimmte Einsatzgebiete als hochriskant ein, etwa in kritischer Infrastruktur, im Personalwesen oder bei Bonität. Solche Systeme unterliegen strengeren Pflichten. Ob eine deiner Anwendungen darunter fällt, klären wir in der Bestandsaufnahme, damit du nicht auf Verdacht überregulierst.
Wie schnell bekommen wir Klarheit?
Eine erste belastbare Einordnung deiner Systeme entsteht in wenigen Wochen. Sie umfasst die Risikoklassen, die dringlichsten Pflichten und den Plan für den Kompetenzaufbau. Von dort arbeitest du die Maßnahmenliste ab, priorisiert nach Risiko und Aufwand.