Art. 4, die KI-Kompetenzpflicht seit dem 02.02.2025
Seit dem 02.02.2025 gilt Art. 4. Er verlangt Maßnahmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen. Wichtig ist, was das nicht ist. Es ist keine Pflicht zu einem bestimmten Zertifikat und keine formale Prüfung. Verlangt wird Kompetenz, die zu Rolle, Aufgabe und Kontext passt und die im Zweifel nachweisbar ist. Für die Praxis heißt das, Geschäftsführung, Fachbereiche und die Menschen an den Systemen brauchen jeweils passendes Wissen, und das Unternehmen sollte belegen können, wie es dieses Wissen aufbaut.